Ehevertrag

Nachdem statistisch gesehen jede zweite Ehe geschieden wird, ist es empfehlenswert, bereits bei der Eheschließung vertraglich festzuhalten, welche Vermögenswerte dem jeweiligen Ehepartner gehören und wie die Aufteilung im Scheidungsfall erfolgen soll. Bei einvernehmlichen Scheidungen muss nämlich dem Gericht eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen (insbesondere über die Vermögensaufteilung und einen eventuellen Unterhalt zwischen den Ehegatten) vorgelegt werden. Es ist gut, eine solche Vereibarung bereits zu einem Zeitpunkt zu treffen, bei dem es für die Ehepartner noch leicht ist, eine friedliche und ausgewogene Lösung zu finden; in der Hoffnung, dass von dieser Vereinbarung niemals Gebrauch gemacht werden muss.

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